Kaskoversicherung, Haftpflichtversicherung, Autoversicherung

Während die Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung dafür ist, dass ein Fahrzeug überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen werden kann, handelt es sich bei den Kaskoversicherungen um freiwillige Versicherungen. Dabei unterscheiden sich die Kaskoversicherungen in Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen. Ihnen gemeinsam ist, dass sie die Schäden am eigenen Fahrzeug regulieren, während durch die Haftpflichtversicherung nur die Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter abgesichert sind.

Die Kfz-Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Schäden, die durch Diebstahl, Brand, Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag, Glasbruch sowie in unterschiedlichem Umfang durch Kollisionen mit Tieren entstehen. Die Höhe der Versicherungsprämie für die Teilkaskoversicherung orientiert sich in erster Linie an der Typen- und Regionalklasse. Die Typenklasse ergibt sich daraus, wie häufig es mit einem bestimmten Fahrzeugmodell zu Schäden kam und wie hoch die Kosten für diese Schäden waren, die Regionalklasse bezieht sich auf die Schadenshäufigkeit in der Region, in der das Fahrzeug zugelassen wird. Zudem können weitere Kriterien wie beispielsweise das Alter und die Ausstattung des Fahrzeugs, die Fahrleistung oder der regelmäßige Abstellplatz Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen. Die Vollkaskoversicherung erweitert diesen Versicherungsschutz um die Kostenübernahme bei selbstverschuldeten Unfällen, in Fällen von Fahrerflucht, bei Vandalismus, bei Zahlungsunfähigkeit des Unfallverursachers sowie dann, wenn der Verursacher nicht haftbar gemacht werden kann.

Die Beitragshöhe für die Vollkaskoversicherung ergibt sich unter anderem aus der Typenklasse und der Regionalklasse. Wie auch die Haftpflichtversicherung kennt die Vollkaskoversicherung Schadensfreiheitsklassen, das bedeutet, dass die Prämie günstiger wird, je länger der Versicherungsnehmer schadensfrei fährt. Die Teilkaskoversicherung kennt die Schadensfreiheitsklassen nicht. Beiden Kaskoversicherungen ist gemeinsam, dass eine Selbstbeteiligung vereinbart werden kann, die die Höhe der Versicherungsprämie senkt, wobei Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst trägt. Grundsätzlich schließt eine Vollkaskoversicherung eine Teilkaskoversicherung immer mit ein, aber es handelt sich um zwei eigenständige Vertragsteile. Dies ist deshalb von Bedeutung, da somit Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, keinen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung nehmen.

Wer ein Wohnmobil versichern möchte, der sollte auf jeden Fall einen Wohnmobil Versicherungsvergleich durchführen um so die passende Wohnmobilversicherung zu erhalten.