Verkehrssicherheit bei Mietautos im Winter

Seit Mai 2006 schreibt die deutsche StVO bei winterlichen Wetter eine den Witterungsverhältnissen  angepasste Bereifung vor. Auch wenn diese Regelung derzeit für verfassungswidrig erklärt worden ist, weil sie nicht deutlich genug aussagt, bei welchen Wetterverhältnissen die Winterreifen denn nun genau aufzuziehen seien, halten sich die meisten Deutschen auch ohne Gesetz an diesen Rat. Der Grund hierfür ist einfach: Der verantwortungsvolle Autofahrer weiß, dass die falschen Reifen bei Nässe, Schnee und Eis, ja sogar aufgrund von Blättern auf der Straße, unter anderem den Bremsweg deutlich verlängern können.

Natürlich hat jeder Pkw-Fahrer selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrzeug wintersicher ist. Bei einem Mietwagen sieht das Ganze jedoch anders aus: Wer mit einem geliehenen Auto unterwegs ist, darf von der Autovermietung erwarten, dass diese ihren Fuhrpark nicht nur mit den richtigen Reifen ausstattet, sondern auch für Frostschutzmittel im Scheibenwischwasser etc sorgt. Kommt es zu einem Unfall, der nachweislich deswegen geschehen ist, weil die Vermietungsfirma bei Schnee und Eis einen Wagen mit Sommerreifen an den Mieter herausgegeben hat, so wird die Selbstbeteiligung des Kunden nicht fällig.

Wer ein Auto bei einem großen seriösen Anbieter mietet, kann davon ausgehen, dass bei der Übergabe des Fahrzeugs alles in Ordnung ist. Bei kleinen einheimischen Unternehmen sollten Urlauber jedoch vorsichtig sein.Je nachdem, um welches Land es sich handelt, ist Kontrolle besser als Vertrauen. Selbst in vielen europäischen Ländern wird das Thema Verkehrssicherheit anders bewertet als in Deutschland. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte nur bei internationalen und renommierten Anbietern online ein Auto buchen, damit auch eine Fahrt beispielsweise durch das verschneite Osteuropa zu einem unvergesslichen Urlaubserlebnis ohne Hindernisse wird.